Allgemeine Bemerkung Nr. 23 des UNO-Menschenrechtsausschusses (1994) zu den Rechten von Minderheiten
In der Allgemeinen Bemerkung (General Comment) Nr. 23 wird Art. 27 zum Schutz ethnischer, sprachlicher und religiöser Minderheiten des UNO-Pakts II konkretisiert. Staaten müssen den Zugang zu Kultur, Religion und Sprache dieser Gruppen aktiv sichern. Assimilationsdruck oder strukturelle Ausgrenzung sind zu vermeiden.